Bundesgerichtshof
Hausnotruf muss für Versäumnis gerade stehen
KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat die Haftung für Hausnotrufdienste verschärft (Az.: III ZR 92/16). Versäumen sie den notwendigen Ruf eines Notarztes, tritt Beweislastumkehr ein, und sie müssen für den Schaden gerade stehen, sofern sie nicht beweisen können, dass ihr Versäumnis nicht Ursache gesundheitlicher Schäden war. Im Streitfall hatte ein Mann einen Notruf abgesetzt. Der Dienst schickte einen Mitarbeiter vorbei, der aber keinen Rettungsarzt rief. Der Mann hatte vermutlich einen Schlaganfall und ist inzwischen gestorben. Dass sich der Hintergrund nicht genau klären lässt, liege mit daran, dass kein Arzt vor Ort war, so der BGH. Das Kammergericht Berlin muss nun erneut verhandeln. (mwo)