Chorea Huntington

Führerschein entzogen

Fehlende Einsicht und nachlassende Leistung einer Patientin rechtfertigen den Führerscheinentzug.

Veröffentlicht:

MAINZ. Die Erbkrankheit Chorea Huntington kann zu einem Entzug des Führerscheins führen. Nicht nur das Risiko unwillkürlicher Bewegungen, sondern auch die nachlassende Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit können dies rechtfertigen, wie jetzt das Verwaltungsgericht Mainz entschied.

Bei der über 70 Jahre alten Klägerin war 2012 Chorea Huntington diagnostiziert worden. Zudem hat sie das Restless-Legs-Syndrom (RLS).

2014 fuhr die Frau mit ihrem Auto auf einen Wohnwagen auf. Bei einer Überprüfung der Fahreignung zeigten sich zunächst unkoordinierte zuckende Bewegungen. Ein ärztlicher Gutachter stellte zudem "massive Leistungsbeeinträchtigungen" fest und kam zu dem Ergebnis, dass die Frau nicht mehr zum Autofahren geeignet sei.

Dem folgte das Verwaltungsgericht. Zur Begründung erklärten die Mainzer Richter, Chorea Huntington sei ein schweres Nervenleiden. Es schließe das Führen von Lastkraftwagen sofort aus, Fahrten mit dem Auto oder dem Motorrad seien nur in leichten Fällen noch erlaubt, ergänzten die Richter.

Die Frau hatte argumentiert, ihre Chorea Huntington sei noch in einem leichten Stadium. Ihre Bewegungsunruhe lasse das Autofahren noch zu, betonte sie.

Das Verwaltungsgericht entnahm dem Gutachten anderes, letztlich könne dies aber dahinstehen. Denn jedenfalls sei "die erforderlich psychophysische Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben". In allen getesteten Bereichen – etwa Belastbarkeit, Orientierung, Reaktionsfähigkeit sowie Konzentration und Aufmerksamkeit – habe sie die Mindestvorgaben nicht erfüllt. Erschwerend komme hier noch die fehlende Einsichtsfähigkeit der Frau hinzu.

Zum Schutz der Allgemeinheit sei der Frau daher zu Recht der Führerschein abgenommen worden, so das Verwaltungsgericht Mainz. (mwo)

Verwaltungsgericht Mainz Az.: 3 K 638/16.MZ

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