Urteil
Gericht lässt Zeckenbiss nicht als Dienstunfall durchgehen
MÜNSTER. In seinem Kampf um die Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall hat ein nordrhein-westfälischer Polizist eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Mittwoch die Berufung des Mannes gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz ab.
Die Richter des OVG konnten sich zwar vorstellen, dass sich der Beamte mit Wohnsitz in der Eifel den Biss bei einem Einsatz im September 2013 in einem Waldgebiet zugezogen hat. "Aber wir können auch nicht ausschließen, dass es in der Freizeit passiert ist", sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung. (dpa)
Oberverwaltungsgericht in Münster
Az.: 3 A 2748/15