Urteil
Neun Jahre Haft für Gynäkologen aus Erding
LANDSHUT. Wegen Totschlags an seiner Ehefrau muss ein Gynäkologe neun Jahre ins Gefängnis. So urteilte das Landgericht Landshut am Freitag in dem wieder aufgerollten Verfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte dreizehneinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Das Landgericht hatte den Frauenarzt aus Erding in einem ersten Prozess freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch aufgehoben.
Laut Anklage soll der 57-Jährige seiner Frau die Rippen gebrochen, sie am Kopf verletzt und sie dann erstickt haben. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Er habe seine Frau im Dezember 2013 tot daheim gefunden. (dpa)