Urteil

Bandscheibenprobleme ab 40 alterstypisch

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STUTTGART. Bandscheibenprobleme sind ab 40 Jahren "alterstypisch" und können daher nicht wesentlich Folge eines Arbeitsunfalls sein. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: L 10 U 1997/14).

Es wies damit eine Übungsleiterin für Kinderturnen auf eine Verletztenrente ab, die sich bei einer Hilfestellung der Rücken verdreht hatte. Ihre Rückenzerrung heilte aus, Probleme wegen einer Bandscheibenprotrusion dauerten danach aber an. Doch eine solche Bandscheiben-Vorwölbung sei ab dem 41. Lebensjahr normal, und die Probleme hätten auch durch eine "bloße Alltagsbelastung" ausgelöst werden können, befand das LSG. (mwo)

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