Arbeitsunfall-Urteil

Schreihälse sollen Tinnitus nicht verschuldet haben

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DORTMUND. Auch noch so lautes Kindergeschrei kann bei einer Erzieherin nicht als Arbeitsunfall gewertet werden. Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage einer Frau aus Hamm zurück, die über Ohrgeräusche klagt und von der Unfallkasse NRW einen sogenannten Tinnitus-Masker bezahlt haben wollte (Az.: S 17 U 1041/16). Die Erzieherin arbeitet in einem heilpädagogischen Kinderheim.

Dort habe ihr ein Kind so laut ins Ohr gebrüllt, dass sie eine bleibende Hörstörung erlitten habe, argumentierte sie. Dem folgte das Gericht nicht. In der medizinischen Wissenschaft sei anerkannt, dass durch menschliche Schreie selbst bei Spitzenschallpegeln über 130 Dezibel keine bleibenden Hörschäden zu erwarten seien. Ein Arbeitsunfall liege nicht vor. (dpa)

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