OLG Hamm

Weiterer Prozess um Arztbewertungsportal

Veröffentlicht:

KÖLN. Das Arztbewertungsportal Jameda beschäftigt weiter die Gerichte. Das Oberlandesgericht Hamm wird am 13. März in einem Berufungsverfahren über eine Auseinandersetzung zwischen einer Zahnärztin und dem Portal verhandeln (Az.: 26 U 4/28). Eine Patientin hatte anonym eine Bewertung mit heftigen Vorwürfen eingestellt.

 Sie behauptete unter anderem, die Zahnärztin verzichte auf Aufklärung/Bewertung, ihre Prothetiklösungen seien zum Teil falsch. Das Landgericht Essen untersagte Jameda die Veröffentlichung dieser Aussagen. Die Veröffentlichung unzutreffender Tatsachenbehauptungen verstoße gegen die Nutzungsbedingungen von Jameda und verletze das Persönlichkeitsrecht der Dentistin, so das Gericht. (iss)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

Der Stand der Europäischen HTA-Regulation

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag