Urteil

Cannabispatienten dürfen nicht jagen

Veröffentlicht:

TRIER. Patienten mit regelmäßigem Cannabis-Konsum dürfen nicht jagen gehen.

Ihnen fehlt die waffenrechtliche Eignung für den Jagdschein, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am 8. Oktober bekannt gegebenen Urteil.

Denn bei einem regelmäßigen Cannabis-Konsum lasse sich kein konstantes psychisches Zustandsbild erreichen, um "mit Waffen und Munition vorsichtig und sachgemäß" umgehen zu können, so das Gericht.

Dem Kläger stehe damit als Cannabis-Patient auch nach bestandener Jagdprüfung kein Jagdschein zu.

Ähnlich hatte in einem vergleichbaren Fall Ende Januar auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. (fl)

Az.: 2 K 11388/17.TR

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert