Arzthaftung

Kind nach Sterilisation: Prozess verschoben

Veröffentlicht:

OFFENBURG. Der Prozess um einen Mann, der trotz Sterilisation ein Kind gezeugt hat, ist zunächst aufgehoben worden. Wie das Landgericht Offenburg mitteilte, liegt ein Befangenheitsantrag vor. Der Kläger will Schadenersatz von seinem damals behandelnden Urologen, der ihn nicht ausreichend über das Risiko, trotz des Eingriffs zeugungsfähig zu sein, aufgeklärt habe.

Er will für seine Frau 20.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten wegen ihrer durch die Schwangerschaft entstandenen Belastungen. Zudem klagt der Mann auf Unterhalts- und Betreuungskosten für seinen Sohn bis zu dessen 25. Lebensjahr. Auch die Kosten für ein zusätzliches Zimmer sowie ein größeres Auto will er erstattet haben. (dpa)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum 128. Deutschen Ärztetag

StäKo-Vorsitzender Herrmann: „Unsere Weiterbildungen sind überladen“

Lesetipps
Schließung der ÄZQ unumgänglich: KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner am Montag bei der VV in Mainz.

© Rolf Schulten für die Ärzte Zeitung

KBV-VV in Mainz

KBV-Vorstandsmitglied Steiner verteidigt ÄZQ-Schließung