Aroma-Tabak

EuGH bestätigt Verkaufsverbot für Menthol-Zigaretten

Aromatisierte Tabakprodukte zu verkaufen, bleibt in der EU verboten. Die Begründung des Europäischen Gerichtshofs: der Schutz der Gesundheit.

Veröffentlicht:
Mit dem Schutz vor einer Gesundheitsgefährdung bestätigte der EuGH jetzt das Verkaufsverbot von Aroma-Tabak-Produkten.

Mit dem Schutz vor einer Gesundheitsgefährdung bestätigte der EuGH jetzt das Verkaufsverbot von Aroma-Tabak-Produkten.

© ra2 studio / stock.adobe.com

LUXEMBURG. Das europaweite Verkaufsverbot für aromatisierte Tabakprodukte ist laut oberstem EU-Gericht rechtens. Das Verbot verstoße nicht gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und der Gleichbehandlung, befand der Europäische Gerichtshof am Mittwoch.

Hintergrund ist ein Fall am Verwaltungsgericht Berlin. Das Familienunternehmen Planta Tabak hatte gegen EU-Vorschriften für den Verkauf von Tabakprodukten geklagt. Sie waren 2016 in Deutschland in Kraft getreten.

Seitdem ist der Verkauf von Zigaretten oder Tabak zum Selbstdrehen mit Aroma verboten, weil der Tabakgeschmack überdeckt wird und sie damit zur Förderung des Tabakkonsums beitragen. Für sämtliche Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent wurde jedoch eine Auslaufphase bis 2020 festgelegt, damit Hersteller und Händler ihre Bestände verkaufen können. Gegen diese Ungleichbehandlung klagte Planta Tabak.

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass die Unterscheidung anhand der Verkaufsmengen gerechtfertigt sei. Das schrittweise Vorgehen sei rechtens, um den Verbrauchern von viel verkauften Produkten Zeit zu geben, zu anderen Erzeugnissen zu wechseln, argumentierten sie.

Das Verkaufsverbot stelle zwar eine Einschränkung des freien Warenverkehrs dar, sei jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, einen hohen Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten. (dpa)

Europäischer Gerichtshof

Rechtssache C-220/17

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil des Bundesfinanzhofs

Familienheim wandert in Ehegatten-GbR: Keine Schenkungssteuer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Springer Medizin Gala

Preisträger des Springer Medizin Charity Awards feierlich gekürt

Lesetipps
Nahm den Galenus-von-Pergamon-Preis 2025 in der Kategorie Primary Care entgegen: Dr. Joachim Kienhöfer (2.v.l.) von Novo Nordisk. Überreicht wurde er von Professorin Marianne Dieterich (Mitte) und Dr. Marcus Pleyer (r.). Moderiert wurde von Yve Fehring (l.) und Matthias Gabriel (2.v.r.).

© Marc-Steffen Unger

Diabetes mellitus

Galenus-Preis 2025: Awiqli® gewinnt in der Kategorie Primary Care

Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2025 in der Kategorie Specialist Care: Elahere von AbbVie. (V.l.n.r.:) Dr. Marcus Pleyer, Staatssekretär; Moderatorin Yve Fehring; Viviane Petermann, Business Unit Director Onkologie bei AbbVie; Jury-Präsidentin Professorin Marianne Dieterich, Matthias Gabriel, Ärzte Zeitung.

© Marc-Steffen Unger

Platinresistentes, high-grade seröses Ovarialkarzinom (OCa)

Galenus-Preis 2025: Elahere® gewinnt in der Kategorie Specialist Care