EuGH-Urteil zur Arbeitszeit
Altmaier warnt vor Schnellschüssen
BERLIN. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vor Schnellschüssen in Deutschland gewarnt.
„Wir prüfen aktuell, ob es überhaupt Umsetzungsbedarf aus dem Urteil gibt“, teilte sein Ministerium am Dienstag mit.
Um dies zu klären, habe man ein Rechtsgutachten beauftragt. Nach dem EuGH-Urteil sollen etwa Praxischefs verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen.
Das Urteil lasse Auslegungsspielraum, so das Wirtschaftsministerium. Es nenne etwa keine bestimmte Frist, in welcher Mitgliedstaaten tätig werden müssten. „Daher ist es jetzt richtig, genau zu prüfen und zu analysieren, ob es Umsetzungsbedarf gibt und nicht zu Schnellschüssen zu kommen.“
Wichtig seien Lösungen, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gerecht werden und nicht zu weiterer Bürokratie führen. Es gehe im Kern nicht nur um technische Fragen, sondern auch um die Vertrauenskultur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
„In der Praxis gibt es viele unterschiedliche und gut funktionierende Modelle von Vertrauensarbeit.“ Im deutschen Recht gebe es nach derzeitiger Rechtslage bereits umfassende Dokumentationspflichten des Arbeitgebers zur Arbeitszeit.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Gesetzesänderungen nach dem Urteil aber nicht ausgeschlossen.
„Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist notwendig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern“, hatte Heil gesagt. „Es geht schließlich um Löhne und Arbeitnehmerrechte, das ist also auch keine überflüssige Bürokratie.“
Ob Gesetzesänderungen in Deutschland notwendig seien, werde geprüft. Dabei werde er das Gespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern suchen, „damit wir das Richtige tun und nicht übers Ziel hinausschießen“. (dpa)