Urteil

Haftstrafe für Vertuschung eines Fehlers

Nach dem Tod eines Patienten werden drei Pfleger zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Veröffentlicht:

LANDSHUT. Im Prozess um eine folgenschwere Verwechslung von Medikamenten sind drei Altenpfleger wegen versuchten Mordes vom Landgericht Landshut zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Gericht legte ihnen zu Last, den Fehler vertuscht und nicht gehandelt zu haben.

Eine 61 Jahre alte Pflegerin muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Eine 47-jährige Frau und ein 38-jähriger Mann erhielten Bewährungsstrafen über ein Jahr und neun Monate, beziehungsweise ein Jahr und sechs Monate. Die höchste Strafe bekam damit nicht die Pflegerin, die die Arznei vertauscht hatte, sondern ihre Chefin.

Den Ermittlungen nach hatte die Pflegerin im Mai 2016 einem 65-jährigen Bewohner eines Pflegeheimes im Landkreis Dingolfing-Landau versehentlich falsche Medikamente verabreicht. Der Mann starb eine Woche später. Die Vorgesetzte der Beschuldigten und ein weiterer Pfleger hatten demnach von der Verwechslung gewusst, aber nichts unternommen.

Laut Staatsanwalt sei das entscheidende Strafbare das „Nicht-Handeln“ gewesen. Statt die Verwechslung der Medikamente sofort zu dokumentieren und einen Arzt hinzuzuziehen, hätten die Angeklagten versucht, den Vorfall zu vertuschen.

Zu Beginn des Prozesses war ein Brief der Pflegerin verlesen worden, die die falschen Medikamente verabreicht haben soll. Darin gestand sie ihre Schuld ein und berichtete, die Tablettenschälchen verwechselt zu haben. Die Frau gab zudem an, sie habe den Vorfall melden wollen, jedoch habe ihre Vorgesetzte sie davon abgehalten.

Diese schilderte laut Ermittlungsprotokoll, sie habe die Kollegin, die erst seit Kurzem in dem Pflegeheim beschäftigt gewesen sei, nicht wieder verlieren wollen. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden. (sct)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Verstoß gegen europäisches Beihilferecht?

Klinikreform: KBV kündigt Beschwerde bei der EU-Kommission an

Arzneimittelpolitik

Pharmagroßhandel fordert Anspruch auf Belieferung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Will mehr Spezialisierung der Kliniken: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch vor der Bundespressekonferenz.

© Kay Nietfeld/dpa

Kabinett beschließt Reformgesetz

Lauterbach: Klinikreform rettet zehntausende Menschenleben

„Unsere Ergebnisse ziehen die herkömmliche Ansicht in Zweifel, wonach das Belastungs-EKG eine hohe Rate falsch positiver Befunde produziert“, bilanzieren die Studienautoren. (Symbolbild)

© Photographee.eu / stock.adobe.com

Studie bescheinigt hohe Spezifität

Feiert das Belastungs-EKG ein kardiologisches Comeback?

Es zeichne sich ab, so Professorin Anne Letsch vom Onkologischen Zentrum Campus Kiel des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, dass das biologische Geschlecht, aber auch Gender als soziales Rollenkonstrukt, an vielen Stellen Krebs und Krebsversorgung beeinflussen.

© [M] lera_efremova / stock.adobe.com

Gendermedizin in der Onkologie

Den geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Krebs auf der Spur