Nordrhein-Westfalen

Stadt zahlt nach Fehldiagnose am Telefon

Eine Ferndiagnose am Telefon in der Leitstelle kann auch mal danebengehen. Für einen nicht gleich erkannten Schlaganfall muss jetzt die Stadt Herne voraussichtlich in Haftung gehen.

Veröffentlicht:

BOCHUM. Nach einer schwerwiegenden Fehldiagnose am Telefon will die Stadt Herne einem Schlaganfall-Patienten 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat sie am Mittwoch vor dem Bochumer Landgericht erklärt.

Ein Leitstellen-Mitarbeiter der Herner Feuerwehr hatte im Sommer 2016 keinen Notarzt losgeschickt, obwohl ein Anrufer eindeutige Schlaganfall-Symptome geschildert hatte.

Dadurch war bis zur Behandlung eine rund einstündige Verzögerung eingetreten. Der 40-jährige Patient ist bis heute gehbehindert und leidet unter Taubheitsgefühlen. Der vor Gericht getroffene Vergleich kann allerdings noch widerrufen werden.

Der Leitstellen-Mitarbeiter der Herner Feuerwehr hatte auf Rückenprobleme getippt und an den ärztlichen Notdienst verwiesen, obwohl der Anrufer von „panischer Angst“ gesprochen hatte. „Unser Notarzt dafür jetzt – nein“, heißt es in dem Gesprächsprotokoll vom 3. Juli 2016.

Die Ruhrgebietsstadt hatte sich vor Gericht unter anderem darauf berufen, dass auch ein schnellerer Notarzt-Einsatz die Folgen des tatsächlich diagnostizierten Schlaganfalls nicht gemindert hätte.

In diesem Punkt hatte ein vom Gericht beauftragter Neurologe jedoch klar widersprochen. Er ging von einer „reellen Chance“ aus, dass es dem Patienten bei einer Behandlung ohne zeitliche Verzögerung heute besser gehen würde.

Rechtsanwältin Sabrina Diehl, die den Kfz-Mechaniker vor Gericht vertreten hat, sprach von einem „unfassbaren Verhalten“ des Feuerwehrmitarbeiters.

Ein Gutachter hatte dessen Weigerung, einen Notarzt loszuschicken, als „grob fehlerhaft“ eingestuft. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Eine Krebspatientin erzählt

„Meine Kinder? Klar sind die geimpft!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen

Lesetipps
Ein Arzt füllt einen internationalen Impfpass aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?