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Nordrhein-Westfalen

Stadt zahlt nach Fehldiagnose am Telefon

Eine Ferndiagnose am Telefon in der Leitstelle kann auch mal danebengehen. Für einen nicht gleich erkannten Schlaganfall muss jetzt die Stadt Herne voraussichtlich in Haftung gehen.

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BOCHUM. Nach einer schwerwiegenden Fehldiagnose am Telefon will die Stadt Herne einem Schlaganfall-Patienten 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat sie am Mittwoch vor dem Bochumer Landgericht erklärt.

Ein Leitstellen-Mitarbeiter der Herner Feuerwehr hatte im Sommer 2016 keinen Notarzt losgeschickt, obwohl ein Anrufer eindeutige Schlaganfall-Symptome geschildert hatte.

Dadurch war bis zur Behandlung eine rund einstündige Verzögerung eingetreten. Der 40-jährige Patient ist bis heute gehbehindert und leidet unter Taubheitsgefühlen. Der vor Gericht getroffene Vergleich kann allerdings noch widerrufen werden.

Der Leitstellen-Mitarbeiter der Herner Feuerwehr hatte auf Rückenprobleme getippt und an den ärztlichen Notdienst verwiesen, obwohl der Anrufer von „panischer Angst“ gesprochen hatte. „Unser Notarzt dafür jetzt – nein“, heißt es in dem Gesprächsprotokoll vom 3. Juli 2016.

Die Ruhrgebietsstadt hatte sich vor Gericht unter anderem darauf berufen, dass auch ein schnellerer Notarzt-Einsatz die Folgen des tatsächlich diagnostizierten Schlaganfalls nicht gemindert hätte.

In diesem Punkt hatte ein vom Gericht beauftragter Neurologe jedoch klar widersprochen. Er ging von einer „reellen Chance“ aus, dass es dem Patienten bei einer Behandlung ohne zeitliche Verzögerung heute besser gehen würde.

Rechtsanwältin Sabrina Diehl, die den Kfz-Mechaniker vor Gericht vertreten hat, sprach von einem „unfassbaren Verhalten“ des Feuerwehrmitarbeiters.

Ein Gutachter hatte dessen Weigerung, einen Notarzt loszuschicken, als „grob fehlerhaft“ eingestuft. (dpa)

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