OTC-Erstattung

Nur wenige wissen davon

Veröffentlicht:

BONN. Viele gesetzlich Versicherte wissen nicht, dass ihre Krankenkasse per Satzungsleistung auch OTC-Arzneimittel erstattet.

Bei einer Umfrage des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) unter 844 GKV-Versicherten im Spätsommer vorigen Jahres wussten mehr als die Hälfte nicht über das Thema Satzungsleistungen Bescheid, und nur etwa jeder Vierte Versicherte wusste, dass seine Kasse entsprechende Satzungsleistungen anbietet.

Seit 2012 dürfen gesetzliche Krankenkassen rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente als kassenindividuelle Satzungsleistung erstatten.

Gegenwärtig übernehmen laut BAH 60 Prozent der Kassen OTC-Kosten im Rahmen ihrer Satzung. Meist gibt es dabei jährliche Obergrenzen. (cw)

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