Urteil

Zytostatikazubereitung darf ausgeschrieben werden

Veröffentlicht:

KASSEL. Die gesetzlichen Kassen dürfen die Versorgung mit Zytostatikazubereitungen über eine Ausschreibung durch die preisgünstigste Apotheke sicherstellen.

Angesichts der Direktbelieferung der Praxen greift das Apothekenwahlrecht der Versicherten hier nicht, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht in Kassel.

Es bestätigte damit einen Selektivvertrag der AOK Hessen. (mwo)

Az.: B 3 KR 16/15 R

Mehr zum Thema

Reformvorhaben

Apotheker wollen keine Telepharmazie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag zur Kardioonkologie

Herzinsuffizienz zieht Komorbiditäten an

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis