Zytostatika

Bremer Klinik lenkt ein, Grundsatzproblem bleibt

Dürfen Krankenhäuser für Zytostatika, die aus der eigenen Apotheke kommen und ambulanten Privatpatienten verabreicht werden, mehr berechnen als die öffentlichen Apotheken? Wahrscheinlich müssen Gerichte die Frage klären.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Die Abrechnungspraxis einer Bremer Klinik für Zytostatika bei ambulanten Privatpatienten erzürnte einen privaten Krankenversicherer.

Die Abrechnungspraxis einer Bremer Klinik für Zytostatika bei ambulanten Privatpatienten erzürnte einen privaten Krankenversicherer.

© Vkadislav gajic / Fotolia

BREMEN. Das Bremer DIAKO-Krankenhaus lenkt im Streit mit der Debeka um erhöhte Preise von Zytostatika für privat versicherte, ambulant behandelte Patienten im Haus ein. Das Krankenhaus hatte Zytostatika, die es aus der eigenen Apotheke für ambulante Privatpatienten bezog, teurer abgerechnet als üblich.

In der Regel orientieren sich die Kliniken an den Preisen der öffentlichen Apotheken, deren Preise von der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) limitiert werden. Krankenhausapotheken sind aber ausgenommen.

Debeka klagte gegen Klinikpraxis

Die Debeka klagte trotzdem gegen die Praxis des DIAKO. Ohne Erfolg. Laut Bremer Landgericht ist die Praxis des DIAKO legal. Aber der vor Gericht unterlegene Privatversicherer sieht die preisdämpfende Absicht der AMPreisV unterlaufen und klagt nun vor dem Bremer Oberlandesgericht weiter.

Nun lenkte das Krankenhaus überraschend ein. "Auch wenn wir mit unserer Abrechnungspraxis absolut rechtskonform gehandelt haben, werden wir mit sofortiger Wirkung die gesamte Zytostatika-Herstellung an eine Lieferapotheke vergeben", kündigte DIAKO-Sprecher Ingo Hartel an.

Die fraglichen Arzneimittel würden künftig gemäß den Konditionen öffentlicher Apotheken abgerechnet. Mit diesem Schritt wolle man eine Eskalation verhindern und die Patienten nicht weiter verunsichern, so Hartel.

Frage bleibt bestehen

Aber die Frage bleibt: Dürfen Krankenhäuser bei Zytostatika, die aus der eigenen Apotheke kommen und ambulanten Privatpatienten verabreicht werden, mehr berechnen als die öffentlichen Apotheken?

Das Bremer DIAKO hat 2015 bei 46 ambulanten Privatpatienten – vier davon sind Debeka Versicherte – für die verwendeten Zytostatika den 1,75-fachen Satz des üblichen Preises für gesetzlich Versicherte berechnet.

Das sind nach Angaben des Hauses durchschnittlich rund 5100 Euro zusätzliche Kosten pro privat Versichertem. Die Debeka spricht für die vier infrage stehenden Patienten sogar von zusätzlich 11.000 Euro pro Fall.

Wenn die Bremer Praxis Schule mache, "käme es zum Dammbruch", befürchtet Stefan Reker, Sprecher des PKV-Verbandes. Viele Kliniken würden es dem DIAKO nachtun und die Privatversicherer müssten im Zweifel zahlen.

DIAKO: Keine Rede von überhöht abgerechneten Chemotherapien

Das DIAKO erklärt dagegen, von überhöht abgerechneten Chemotherapien könne keine Rede sein. Der PKV-Verband wollte lediglich "Krankenhäuser mit eigenen Apotheken daran hindern, von ihrem Recht der Preisfindung Gebrauch zu machen."

Im Übrigen ist unklar, wie es den anderen 42 schwer kranken Patienten des DIAKO ergangen ist, die Zytostatika zu erhöhten Preisen erhalten haben sollen. Nur in wenigen Fällen seien die Kosten von den Patienten nicht in voller Höhe erstattet worden, erklärt das DIAKO.

Dagegen sei das Haus aber "nicht vorgegangen, weil für uns gilt: Wir tragen die Auseinandersetzung vor Gericht aus und eben nicht auf dem Rücken unserer Patienten", hieß es.

Rechnungen meistens beglichen

Die meisten Rechnungen sind also von den Patienten bezahlt worden. Aber wurden ihre Kosten auch von ihren Privatversicherungen erstattet? Das DIAKO weiß es nicht. "Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob die PKVen in vollem Umfange gezahlt haben.

Denn bei ambulant-privatversicherten Patienten wird die Leistung üblicherweise direkt den Patienten in Rechnung gestellt. So auch bei Zytostatika-Therapeutika", schreibt das DIAKO.

Es könnten also auch die Patienten selber das zusätzliche Geld auf den Tisch gelegt haben. Unklar ist auch ob es sich diese schwer kranken Patienten im Zweifel zutrauen, diese Zusatzkosten des DIAKO vor Gericht von ihrer Versicherung einzuklagen.

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