Rx-Versand

BKK-Verband bringt Höchstpreise, Beratungshonorar und Solidar-Fonds ins Gespräch

Veröffentlicht:

BERLIN. Vor der Fachanhörung zum geplanten Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln positionieren sich die gesetzlichen Krankenkassen als Verteidiger dieses Vertriebswegs. Der AOK-Bundesverband bezeichnet das Verbotsvorhaben als unzeitgemäß. Es sei ohnehin fraglich, ob "nach zwölf Jahren gelebtem Versandhandel" einer Rücknahme dieses Geschäftsmodells europarechtlich überhaupt Erfolgsaussichten einzuräumen seien. Auch der GKV-Spitzenverband hat sich bereits gegen den Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ausgesprochen.

Der BKK-Dachverband will den Vertriebsweg insbesondere für chronisch Kranke, die in ländlichen Regionen leben, erhalten wissen. Die Darstellung aus Verbandskreisen der Apothekerschaft, wonach Versandapotheken die wohnortnahe Versorgung in dünner besiedelten Gebieten gefährdeten, entbehre "jeder Grundlage". Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Versender sowie Ladenapotheken zu schaffen, sollte ein Höchstpreismodell für verschreibungspflichtige Produkte eingeführt werden. Das Apothekenhonorar sollte "nicht mehr nur von der Zahl der abgegebenen Packungen abhängig sein, sondern Beratungs- und Serviceleistungen besser berücksichtigen". Darüber hinaus wäre zur Sicherung einer flächendeckenden Apothekendichte "die Errichtung eines durch die Apotheken selbst finanzierten Sicherstellungsfonds denkbar". (cw)

Mehr zum Thema

„Sechsstelliger Schaden“

AOK Nordost meldet „Welle“ gefälschter Rezepte

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden