Versorgung

BfArM listet essenzielle Wirkstoffe

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BONN. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat jetzt erstmals eine Liste mit besonders versorgungsrelevanten Wirkstoffen auf seiner Website veröffentlicht. Damit sind Ärzte und Behörden jetzt besser in der Lage, Versorgungsrisiken bei gemeldeten Lieferengpässen einzuschätzen. Die Zusammenstellung beruhe auf Vorschlägen medizinischer Fachgesellschaften "unter Berücksichtigung der WHO-Liste der essentiellen Wirkstoffe", teilte das Bundesinstitut am Dienstag mit. Die Übersicht solle regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt werden.

Gelistete Präparate würden künftig einer "besonders engmaschigen behördlichen Überwachung unterliegen". Das bedeute, erläuterte auf Anfrage ein Behördensprecher, bei sich abzeichnenden Lieferproblemen für diese Produkte werde das BfArM frühzeitig mit Herstellern und Fachgesellschaften klären, welche Produkt- oder Wirkstoffalternativen es gibt, auf die zur Marktentlastung auszuweichen wäre und inwieweit ein Versorgungsrisiko besteht.

Beispielsweise habe man in dem aktuell die Runde machenden Fall des Narkosemittels Remifentanil den direkten Austausch zwischen Hersteller und Fachgesellschaft angestoßen. Dabei seien die Beteiligten zu dem Schluss gekommen, dass es sich zwar um einen Lieferengpass handelt, daraus jedoch kein Versorgungsengpass abzuleiten sei. Vielmehr sei durch den Einsatz medikamentöser Alternativen ausreichend Remifentanil im Markt verfügbar, "um alle Patienten behandeln zu können, die in besonderer Weise auf Remifentanil angewiesen sind". Entsprechend hatten sich der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) in einer gemeinsamenStellungnahme geäußert. Insofern sei die mediale Aufregung um die eingeschränkte Verfügbarkeit dieses Narkosemittels nicht nachzuvollziehen, verlautet aus dem BfArM.

Das BfArM kündigte außerdem an, in seine ständige Übersicht aktueller Lieferengpässe (ebenfalls auf der Behördenwebsite) künftig auch diejenigen Meldungen zu berücksichtigen, die Zulassungsinhaber über Engpässe an Kliniken machen müssen. Diese neue Informationspflicht der Unternehmen wird durch das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz demnächst wirksam.(cw)

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