Aufklärung

Verkehrsgerichtstag sieht Ärzte bei Cannabis in Pflicht

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GOSLAR. Bei Patienten, die Cannabis auf Rezept einnehmen, bestünden grundsätzlich Zweifel an der Fahreignung, heißt es in einem am Freitag in Goslar gefassten Beschluss des Verkehrsgerichtstages (VGT). Im Interesse der Verkehrssicherheit sollten diese Patienten von qualifizierten Ärzten umfassend über ihre Beeinträchtigung der Fahreignung und Fahrsicherheit informiert werden.

Dies müsse in einem amtlichen Dokument nachgewiesen werden. Gelegentliche Cannabis-Konsumenten, die erstmalig im Straßenverkehr auffallen, sollten laut VGT nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren, sondern via medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nachweisen können, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen weiterhin geeignet sind. (dpa)

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