Direkt zum Inhaltsbereich

Gesundheitskarte

Nur aktuelle Karten sind auch gültig

Veröffentlicht:

BERLIN. Wenn Versicherte von ihrer Krankenkasse eine neue elektronische Gesundheitskarte zugeschickt bekommen, dann ist nur noch diese gültig – auch dann, wenn auf der alten Karte ein späteres Ablaufdatum steht. Darauf weisen der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer gemeinsamen Erklärung hin.

Hintergrund ist das leidige Problem, dass in Praxen, die bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, alte „G1“-Karten nicht eingelesen werden können. Aufrufe der Kassen, dass nur neue „G2“-Karten in den Praxen gezückt werden sollen, werden offenbar nicht genügend befolgt, was immer wieder zu Ablauf-Verzögerungen PraxisEmpfang führt.

Das Problem könnte sich im kommenden Jahr nochmals verschärfen, da dann alte G1-Karten ungültig sein werden, nur noch G2-Karten können dann genutzt werden. Darauf weisen KBV und GKV-Spitzenverband gemeinsam hin. Die Krankenkassen müssten regelmäßig neue Karten an die Versicherten verschicken, weil die Sicherheitszertifikate immer wieder erneuert werden müssen.

Aufsteller in Praxen mit einer Kurzinformation über den Einsatz der G2-Karten können helfen, Patienten für das Problem zu sensibilisieren. (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Geldschein, teilweise bedeckt von Stethoskop

© photocrew / stock.adobe.com

Kostenstrukturanalyse

Privatanteil an den Einnahmen geht leicht zurück

Logo Cardisio

© oxyven

Oxyven

Intravenöse Sauerstofftherapie mit Applimed-O2 1000

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Porträts: Marc Stefan | Prof. Dr. Wolfgang Holzgreve

© Porträts: Marc Stefan | Prof. Dr. Wolfgang Holzgreve

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Arztsuche: Was steckt hinter Empfehlungslisten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BurdaVerlag Data Publishing GmbH

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erfahrungsberichte aus ärztlicher Perspektive

DiGADocs: Hausärzte testen Digitale Gesundheitsanwendungen für Kollegen

Klassifikation von Herztönen nach Auskultation

Zusammenarbeit Mensch und KI: Das Vertrauen kann täuschen

Lesetipps
Richterhammer und Klemmbrett

© Andrii / Stock.adobe.com

Interview

EU AI Act: Was die neuen Transparenzpflichten für Praxen bedeuten

Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus

© iLexx / Getty images / iStock

Vergleich der Kreise

Wo MRSA-Infektionen besonders häufig sind

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram