E-Health-Gesetz

Kassen geht Pauschale für Ärzte zu weit

Die geplante finanzielle Förderung des elektronischen Arztbriefes könnte für neuen Streit beim E-Card-Projekt sorgen.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Die Regierung will Telemedizin mit dem geplanten E-Health-Gesetz vorantreiben.

Die Regierung will Telemedizin mit dem geplanten E-Health-Gesetz vorantreiben.

© Yanik Chauvin / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Die große Koalition hat mit ihrem ersten Entwurf für ein E-Health-Gesetz anscheinend den richtigen Nerv getroffen - zumindest was die Grundzüge des Entwurfes anbelangt. Große Einigkeit besteht bei Kassen und KBV darin, dass die nun gesetzten Fristen für bestimmte Anwendungen und für alle Beteiligten der richtige Weg sind.

"Wir sehen durchaus positiv, dass im Entwurf Mehrwertanwendungen enthalten sind, bei deren Umsetzung auch die Krankenkassen zeitliche Fristen gesetzt bekommen", sagt KBV-Pressesprecher Dr. Roland Stahl.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kassen die von der Ärzteschaft dringend geforderten Mehrwerte bisher sehr zurückhaltend angegangen seien. "Es kann nicht sein, dass ausschließlich der Versichertenstammdatenabgleich in den Praxen landet", so Stahl weiter.

Dennoch wird dies die erste Anwendung der Gesundheitskarte und ihrer Telematikinfrastruktur bleiben. Wie berichtet, soll die gematik laut Gesetzentwurf dafür Sorge tragen, dass die Infrastruktur für den sicheren Abgleich der Versichertenstammdaten bis 30. Juni 2016 bundesweit zum Einsatz bereitsteht.

Ärzten droht Kürzung beim Honorar

Wenn nicht, drohen Kassen und KBV als Gesellschafter der gematik Kürzungen in ihrem Haushalt. Gleiches droht allerdings auch den Ärzten, wenn sie sich dem Online-Abgleich verweigern. Sie erhalten aber nach dem Entwurf eine Übergangsfrist bis Juli 2018, ab dann muss der Abgleich laufen.

Ärzten, die ab dann die Prüfung der Versichertenstammdaten nicht durchführen, wird ihr vertragsärztliches Honorar pauschal um ein Prozent gekürzt. Solange, bis sie sich einsichtig zeigen.

Kein Wunder also, dass auch von Kassenseite positive Stimmen zum Gesetzentwurf kommen: "Klare Fristen und auch die Einführung von Sanktionen können diesem wichtigen Projekt einen neuen Schub geben", sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Der GKV-Spitzenverband hält die Vorgaben ebenfalls für "ein gutes Signal".

Neuen Streit könnte es allerdings um die geplante Pauschale für die Übersendung von elektronischen Briefen durch Ärzte geben. Die Ärzte sollen 55 Cent je Übermittlung erhalten. "Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb das Einlesen oder der Versand von elektronischen Arztbriefen - Tätigkeiten, die ansonsten aufwändig in Papierform erfolgen müssen - nun extra vergütet werden sollen", erklärt Elsner.

Auch der GKV-Spitzenverband sieht durch solche Regelungen die Gefahr gegeben, dass "die Beitragszahler über Mehrzahlungen über Gebühr belastet werden". Zumal für die Ärzte keine Sanktionen folgten, wenn sie nicht per E-Arztbrief kommunizieren.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Uwe Wolfgang Popert 05.02.201522:00 Uhr

Geplantes Chaos

Ob ich als Allgemeinarzt die wenigen Arztbriefe per Mail oder per Post erhalte, ist mir ziemlich egal; bei einer Verzögerung von bis zu mehreren Monaten zwischen Krankenhaus-Entlassung und Arztbrief-Versendung spielen 12 Stunden früher oder später sowieso keine Rolle.
Und wenn die Patienten bzw. der Datenschutz mit eMails zufrieden sind - bitte sehr!
Wenn Politiker gerne eine Internet-Datenbank mit allen Gesundheitsdaten füttern wollen, dann mögen Sie doch bitte vorangehen und ihre eigenen vollständigen (!) Daten als erste speichern. Das würde mich überzeugen.

Und wenn die Hausärzte in Zukunft auch noch die Arbeit der Krankenkassen miterledigen sollen (Stammdatenabgleich) - in allen Tests hat diese Funktion die Praxen täglich um Stunden blockiert. Also werde ich auf 1% Honorar verzichten müssen oder Patientenschlangen bis auf die Strassen erfordern.
Das wird auch den ohnehin spärlichen hausärztlichen Nachwuchs noch weiter verschrecken.
Nur gut, dass der ganze Unfug genau zur heissen Bundestags-Wahlzeit 2017 hochkochen wird!
Dann wird kein Politiker sagen können, er hätte es nicht besser gewusst.

Dr. Wolfgang P. Bayerl 17.01.201521:19 Uhr

@Stefan Möllers Sie haben sicher recht, dass Ihre gratis-emails auf ewig gespeichert werden und jedermann zugänglich sind,

die daran ernsthaft interessiert sind (Werbung).
Deshalb darf sie der Arzt für medizinische Patientendaten NICHT verwenden. Und wenn ihr Provider einen US-Server nutzt, sind sie ganz offiziell für alle möglichen Organe so offen wie ein Scheunentor.
Sie wissen doch sicher, was Obama Merkel geantwortet hat, als sie ihn veranlassen wollte die illegalen Abhörmaßnahmen in Deutschland zu beenden.

Liebe Frau A.M. Sie wollen doch nicht ernsthaft verlangen, dass ich ausländische Bürger wie Sie besser stellen soll als meine eigenen Bürger. Das Abhören geht weiter und wenn dieser Herr Snowden nach Deutschland kommt, der das verraten hat, dann nehmen Sie ihn bitte sofort fest.

Dr. Wolfgang P. Bayerl 17.01.201520:58 Uhr

hinzu kommt, dass die Ärzte ja noch als Minderheits-Zwangsgesellschafter mit drin sitzen

das teure Unternehme also ohne wirkliches Stimmrecht noch mitbezahlen müssen.

Dr. Wolfgang P. Bayerl 17.01.201520:53 Uhr

@Erwin Bader,@Stefan Möllers können oder wollen Sie meinen Beitrag nicht verstehen!!!

Deshalb noch einmal:
Es geht NICHT um gewünschte Kommunikation zwischen Ärzten! Wer behauptet bitte solchen hahnebüchenen Blödsinn? Er hat auch nichts dagegen, wenn ein Patient seine eigenen Krankheitsdaten ins Internet stellt,
nur der Arzt darf es nicht.
Es geht um die mangelnde Datensicherheit sensibler Patientendaten bei zentraler Speicherung für ganz Deutschland durch diese teure eCard, (einmalig in der Welt!!!)
geht das nicht in Eure Köpfe, oder ist das Absicht???
Es gibt für Ärzte den § 203 des STRAFGESETZBUCHES (StGB)!
Das muss auch die Arzthelferin unterschreiben!
Warum glauben Sie, dass der Patient bei der eCard immer damit beschwichtigt wird, die Speicherung erfolge nur mit seiner Zustimmung?
Der Arzt darf es jedenfalls nicht, deshalb, §203 StGB, habe ich nach dem Jurist (Gröhe) gefragt.
Die Nutzung dieser staatlich verordneten zentralen Vernetzung von medizinischen Patientendaten muss diesbezüglich schon juristisch hieb und stichfest sein. Sie entspricht sicherheitstechnisch NICHT dem Stand der Technik. Andere Länder (England) machen so etwas deshalb BEWUSST dezentral.
Sie wissen doch, auch die lebensrettende Entfernung eines vereiterten Wurmfortsatzes ist (nur in Deutschland) eine strafbare Körperverletzung, wenn nicht der Gerettete ..... eine juristisch gültige ...
Der Arzt ist also VERPFLICHTET, §203 StGB, das zu berücksichtigen!

Dr. Wolfgang Bensch 16.01.201519:15 Uhr

Die komische Welt von Sozialgesetzbuch V

stellt eben manches etwas auf den Kopf anstatt auf die Füsse, wenn Krankenversicherten die Beitragszahlung via automatischem Abzug vom Arbeitgeber "erspart" bleibt und auch der Arzt keine Rechnung stellt.
Sachleistungssystem nennt man das oder Verschiebebahnhof im Sozialsystem mit dem Regler "prozentualer Beitragssatz".

<< < 1 2 > >> 
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie steht es um den Datenschutz bei der ePA, Frau Specht-Riemenschneider?

Lesetipps
Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen

Eine Fraktur wird fixiert.

© Radiographs / stock.adobe.com

Hyperglykämische Stoffwechsellage

Diabetes: Die wenig beachteten Folgen

Einer Person wird Blut abgenommen.

© luaeva / stock.adobe.com

Hohe Sterblichkeit

Diese vier Killer bei Thrombozytopenie nicht übersehen!