Labordiagnostik

Plädoyer für zeitgemäße Früherkennung

Die Diagnostikabranche fordert eine Modernisierung des Check-up 35 zur Krebsfrüherkennung und warnt vor Einschnitten bei der Labor-Vergütung.

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BERLIN. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) fordert, die Aufnahme von Laborinnovationen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen und zu beschleunigen. "Wir brauchen definierte Zeitspannen für die Bewertung neuer Leistungen und Transparenz über den Beratungsprozess", postuliert VDGH-Vorstandsvorsitzender Matthias Borst. Nach Angaben des Interessenverbandes ist die Labordiagnostik die Grundlage für mehr als zwei Drittel aller ärztlicher Diagnosen und Therapieentscheidungen. Mehr als 90 Prozent der Hersteller von Labortests und -geräten seien kleine und mittelständische Unternehmen. "Es ist eine Industrie der Hidden Champions. Innovationen sind ihr Motor. Unsere Industrie ist deshalb auf forschungs- und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen angewiesen", erläutert Borst.

"Mit Sorge" sehe der VDGH, "dass die ärztlichen Vergütungssysteme der Labormedizin zu wenig Wertschätzung entgegenbringen. Die Vergütung von Laborleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung darf nicht zum Spielball werden", warnt Verbandschef Borst, denn Laboruntersuchungen seien "eine unverzichtbare Querschnittsaufgabe der modernen Medizin."

Eine Lanze bricht der VDGH für ein stärker präventiv ausgerichtetes Gesundheitssystem. Mit dem Krebsfrüherkennungsgesetz von 2013 habe der Gesetzgeber erste wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Dahingehend sei die Vorsorgeuntersuchung "Check-up 35", patientenorientiert zu modernisieren, regt der VDGH. Die Inhalte der Untersuchung stammten aus dem Jahr 1989 und entsprächen längst nicht mehr dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntniss. (maw)

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