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Hilfsmittel

GHD kritisiert preisgetriebene Ausschreibung

Eine aktuelle Ausschreibung setzt Standards der Wundversorgung aufs Spiel, bemängelt ein namhafter Hilfsmittellieferant.

Veröffentlicht:

AHRENSBURG. Unterlaufen Kassen im Hilfsmitteleinkauf die Qualitätsvorgaben des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG)? Neue Nahrung enthält dieser Verdacht jetzt sogar seitens großer Lieferanten wie der GHD Gesundheits GmbH. Am Donnerstag teilte das Unternehmen mit, sich an einer Verbandmittel-Ausschreibung der AOK Rheinland/Hamburg nicht beteiligt zu haben, "um ein klares Zeichen zu setzen". Die Frist zur Angebotsabgabe endete am 12. September.

Die Kasse, kritisiert die GHD, wolle "unter Missachtung der gelebten Versorgungsstandards nur den ‚niedrigsten Preis‘ im Markt erzielen". Dafür sei sie bereit, auf Begleitservices wie Wunddokumentationen oder persönliche Einweisungen der Patienten zu verzichten. Darüber hinaus gestatte sie lange Lieferzeiten und schaffe damit "ein Versorgungsumfeld, welches die Qualität und die Patientenorientierung in der Versorgung chronischer Wunden um Jahrzehnte zurückwerfen wird".

Allerdings stört sich die GHD nicht allein an der mangelhaften Qualitätsorientierung der Ausschreibung, sondern auch an deren fehlender Exklusivität. Apotheken dürften weiterhin und "voraussichtlich zu weit höheren Preisen als die zu erwartenden Ausschreibungspreise" Patienten versorgen. Die Ausschreibungsgewinner hätten daher "keinerlei Kalkulationsgrundlage". Soll heißen: Es bleibt offen, in welchem Umfang sich Preisnachlässe durch Absatzwachstum ausgleichen lassen.

Dem Vernehmen nach soll die AOK Rheinland/Hamburg ihre Ausschreibung inzwischen anulliert haben.

Mit dem HHVG wurde den Kassen unter anderem aufgegeben, dass bei Hilfsmittel-Ausschreibungen der Preis höchstens zu 50 Prozent in die Gewichtung der Zuschlagskriterien eingehen darf. Für individuell anzufertigende Hilfsmittel und solche mit hohem Dienstleistungsanteil wurden Ausschreibungen als unzweckmäßig deklariert. (cw)

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