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Unfallversicherung

Portal hilft bei Meldung von Berufskrankheiten

Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte erfahren bei der Entscheidung, ob es sich bei der diagnostizierten Erkrankung eines Patienten um einen Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK) handelt, Unterstützung von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die hat nun das BK-Info-Portal gestartet, das nicht nur umfassende Informationen rund um das Thema Berufskrankheit bereitstellt.

Eine Suchfunktion ermöglicht, anhand des ICD-10-Schlüssels schnell zu recherchieren, welche BK für die jeweilige Diagnose in Betracht kommen. Ärzte können somit auch leichter ermitteln, ob ein Verdacht auf eine BK vorliegt oder nicht. Sie haben nach Paragraf 202 SGB VII die Pflicht, den begründeten Verdacht auf eine BK mitzuteilen. (maw)

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