Verbraucherschutz
Garaus für Lampen mit zu hohem Quecksilbergehalt
BERLIN. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) meldet einen Erfolg im Kampf gegen besonders schadstoffhaltige Billigst-Leuchtstofflampen, die, wie sie betont, "aufgrund unzureichender behördlicher Kontrollen" in Deutschland verkauft würden. Von der DUH in Auftrag gegebene Laboranalysen hätten mehr als das Doppelte des erlaubten Grenzwertes für Quecksilber in Kompakt-Leuchtstofflampen ergeben.
Das Landgericht Würzburg habe einen Leuchtmittelhersteller auf Betreiben der DUH dazu verurteilt, bestimmte Kompakt-Leuchtstofflampen nicht mehr in Verkehr zu bringen, wenn diese zu viel Quecksilber beinhalten. Die DUH klagte wegen Verstoßes gegen die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung. (maw)