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EU-Gericht

Glyphosat – Freier Zugang zu Studien

Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA darf Studien zu Glyphosat nicht unter Verschluss halten, so die Luxemburger Richter.

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LUXEMBURG. Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts (EuG) öffentlich gemacht werden. Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssachen T-716/14, T-329/17).

Unter anderen die vier grünen Europaparlamentarier Heide Hautala, Michéle Rivasi, Benedek Jávor und Bart Staes hatten hatten dagegen geklagt, dass EFSA ihnen den Zugang verwehrt hatte.

Die Lebensmittelbehörde begründete dies mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Unternehmen, die die Studien vorgelegt hatten – unter anderem die der mittlerweile von Bayer übernommene US-Firma Monsanto.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen, die Emissionen in die Umwelt beträfen, sei höher als der Schutz von Geschäftsinteressen. Das Interesse bestehe nicht nur darin, zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt worden sei, sondern auch, wie die Umwelt dadurch beeinträchtigt werde.

Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten beim höheren Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. Glyphosat war 2017 in der EU nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Internationale Krebsforschungsagentur der WHO stufte Glyphosat im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen ein.

Die Lebensmittelbehörde EFSA sah dafür aber keine Bestätigung. Gegen Glyphosat hatte es vor allem in Deutschland heftige Proteste gegeben.

Grüne hoch erfreut

Die Grünen zeigten sich nach dem EuG-Urteil hoch erfreut. „Das Urteil ist ein großer Erfolg für Transparenz. Wenn es um die menschliche Gesundheit geht, darf nicht im Dunkeln operiert werden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage Glyphosat bewertet wurde.

Pestizidhersteller können ihre Studien nicht mehr mit dem Verweis auf ihr finanzielles und unternehmerisches Interesse vor der Öffentlichkeit verstecken“, frohlockte Sven Giegold, Sprecher der Europagruppe Grüne, auf seiner Website.

„Als Konsequenz aus dem Urteil sollte die EFSA jetzt alle bisher geheimen Studien zu den Auswirkungen von Pestiziden veröffentlichen. Die Studien müssen von der Wissenschaft wiederholbar sein“, ergänzte Giegold.

„Mit dem Urteil erklärt das EuG das Wiederzulassungsverfahren für das meistverkaufte Pestizid endgültig zur Farce, denn die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat mit ihrem Vorgehen nicht nur die Rechte der Europaabgeordneten und der Öffentlichkeit beschnitten, sondern auch ihre eigenen“, kommentierte Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings. (dpa/maw)

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