Netzärzten winken Zusatzhonorare

BERLIN (ger). Ärzte in den rund 400 Praxisnetzen setzen große Hoffnungen auf die neuen Regeln nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG). Netze, die durch ihre Leistungen zu einer Verbesserung der Versorgung beitragen, können eine zusätzliche Honorierung vereinbaren.

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Ärzte in Praxisnetzen können dank des Versorgungsgesetzes Angebote für alle Kassenpatienten machen.

Ärzte in Praxisnetzen können dank des Versorgungsgesetzes Angebote für alle Kassenpatienten machen.

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Dank des GKV-VStG könnten Praxisnetze erstmals Versorgungsangebote für alle Kassenpatienten machen, nicht nur über Selektivverträge für Versicherte einzelner Krankenkassen.

Um dafür auch eine gesonderte Honorarvereinbarung zu bekommen, müssen die Netze allerdings Bedingungen erfüllen, die zum Teil noch von der KBV - im Benehmen mit den Krankenkassen - festgelegt werden müssen.

Doch schon heute sollten sich die Netzärzte aktiv in die Diskussion um die Ausgestaltung der Regeln auf regionaler Ebene einschalten, empfahl Dr. Hans-Jürgen Beckmann, Vorstands des Praxisnetzes MuM in Bünde, bei der von UCB organisierten 18. Netzkonferenz in Berlin.

Zwei Voraussetzungen

"Gehen Sie da rein! Wenn Sie geschickt verhandeln, können Sie über Patienten aller Kassen Benefits einfahren", so der Appell Beckmanns, der auch Vorstand der Agentur deutscher Ärztenetze ist, an seine Kollegen.

Voraussetzung für Zusatzhonorare sind die Anerkennung als Praxisnetz und eine Verbesserung der Versorgung.

"Die Effekte der Netzarbeit müssen von beiden Seiten als gut bewertet werden, und auch die Patienten müssen sich besser versorgt fühlen." Die Kassen übten derzeit Zurückhaltung.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Gelockerte Innovationsbremse

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