Korruption bei Ärzten

Neue Regeln wirklich nötig?

Seit dem BGH-Urteil steht fest: Ärzte sind keine Beauftragten der Krankenkassen - und können deswegen nicht wegen Korruption belangt werden. Unklar ist trotzdem, ob die bestehenden Gesetze gegen Korruption ausreichen.

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Korruption? Die Regierung grübelt, ob neue Gesetze nötig sind.

Korruption? Die Regierung grübelt, ob neue Gesetze nötig sind.

© Henry Schmitt / fotolia.com

BERLIN (fst). Die Bundesregierung prüft noch, welche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Korruption bei Vertragsärzten zu ziehen sind.

Dann erst werde zu entscheiden sein, "ob die derzeitige Rechtslage als ausreichend angesehen werden kann", erklärte BMG-Staatssekretärin Ulrike Flach auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Der BGH hat im Juni verneint, dass sich Vertragsärzte strafbar machen, wenn sie von einem Arzneimittelhersteller Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen.

Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, Vertragsärzte fungierten weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Krankenkassen.

Viele Vorschriften im SGB V, aber auch Verbote in den Berufsordnungen der Landesärztekammern, regelten schon bisher das Verhalten von Vertragsärzten.

Nun will das BMG durch eine Abfrage unter anderem bei Bundesärztekammer, KBV und GKV-Spitzenverband klären, ob diese Instrumente tatsächlich wirken.

Flach: Transparenz gewährleistet

So wolle man Informationen über "Fallzahlen und praktische Probleme" erhalten, heißt es.

Weil diese Abfrage noch nicht abgeschlossen ist, kann das BMG die überwiegende Zahl der 51 Fragen der Links-Fraktion nach eigener Darstellung nicht beantworten.

In anderen Fällen -  so bei der Frage nach der Zahl der Zulassungsentzüge von Vertragsärzten -  gibt das BMG vor, ihm lägen mangels Zuständigkeit "keine konkreten Erkenntnisse" vor.

Klären soll die Abfrage auch, wie viel Honorar Vertragsärzte in den vergangenen fünf Jahren für die Beteiligung an Anwendungsbeobachtungen (AWB) erhalten haben.

Aber die Antwort lässt bereits erkennen, dass aus Sicht des BMG die bestehenden Regeln für AWB ausreichen, da sie "Transparenz gewährleisten und Missbrauch entgegenwirken", erklärt Flach.

Die Links-Abgeordnete Kathrin Vogler kritisiert die "ausweichenden Erklärungen" der Regierung. Das Gesundheitsministerium spiele auf Zeit und gebe sich "naiv und unwissend", heißt es.

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