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BDI

Strafrecht für korrupte Ärzte

Über das Strafrecht soll Korruption von Beteiligten im Gesundheitswesen sanktioniert werden, meint der BDI.

Veröffentlicht:

WIESBADEN. Die Debatte über Korruption im Gesundheitswesen darf nach Auffassung des Berufsverbandes Deutscher Internisten nicht allein auf die Ärzte fokussiert werden. Die Ursache für Fehlverhalten liege in der Intransparenz des Gesundheitssystems, sagte BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack.

Er teilt die Auffassung von Transparency International, wonach sich alle Beteiligten die Schwächen des Systems zunutze machten. Wesiack fordert daher die Offenlegung sowohl von Bonusverträgen der Krankenhaus-Chefärzte wie auch der Rabattverträge, die Krankenkassen abgeschlossen haben.

Anders als Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr plädiert der BDI-Präsident dafür, Korruption im Gesundheitswesen nicht im Sozialversicherungsrecht, sondern als Straftatbestand im Strafrecht zu regeln. In dieser Frage ist er sich mit BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery einig.

Erst in der vergangenen Woche hatte eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers die steigende Sensibilität in der pharmazeutischen Industrie für die Korruptionsproblematik gezeigt.

Insbesondere bei klinischen Studien und bei Anwendungsbeobachtungen - in beiden Konstellationen müssen zwingend Ärzte einbezogen werden - sehen die Unternehmen ein Risiko, in Korruptionsvorwürfe verstrickt zu werden.

Zwei Drittel der Unternehmen befürwortet eine Ahndung von Korruption über das Strafrecht, nicht zuletzt wegen des hohen Schadenspotenzials für die Reputation der Firmen. (HL)

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