Nachfolgezulassung

Sitzvergabe nur an ernsthaft Interessierte

Veröffentlicht:

KASSEL. Eine Nachfolgezulassung in überversorgten Gebieten kann nur an Ärzte vergeben werden, die die Praxis tatsächlich fortführen wollen.

Ein Arzt, der die Zulassung in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) einbringen und die Praxis als Angestellter fortführen will, scheidet als Nachfolger dagegen aus, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 6 KA 19/12 R).

Der klagende Frauenarzt hatte sich 2007 erfolgreich um eine Praxisnachfolge in Kiel beworben und hatte die ihm erteilte Zulassung dann in eine Gemeinschaftspraxis eingebracht. Dort ist er nun als angestellter Arzt tätig.

2009 bewarb er sich erneut um eine Praxisnachfolge, diesmal im Planungsbezirk des benachbarten Landkreises Plön. Den Sitz wollte er in eine Zweigpraxis seiner BAG einbringen. Die Zulassungsgremien gaben den Zuschlag diesmal einer Kollegin. Die dagegen gerichtete Klage des Frauenarztes blieb ohne Erfolg.

Approbationsalter unerheblich

Wie nun das BSG entschied, kommt für eine Nachfolgezulassung nur ein Arzt in Betracht, wenn er die Praxis "am bisherigen Praxisort als Vertragsarzt" fortführt.

Dies könne auch in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft geschehen, nicht aber durch einen angestellten Arzt.

"Nur so kann einer nicht gewollten Kommerzialisierung des Vertragsarztsitzes entgegengewirkt werden", erklärte das BSG zur Begründung. Die Fortführung der Praxis müsse vom Willen des Nachfolgers und dürfe nicht von dem des Arbeitgebers abhängen.

Bezüglich des Einflusses der Berufserfahrung auf die Nachfolgezulassung stellten die BSG-Richter klar, dass es auf das "Approbationsalter" in der Regel nicht mehr ankommt, wenn konkurrierende Bewerber beide eine mehr als fünfjährige ärztliche Tätigkeit nach Abschluss ihrer Weiterbildung vorweisen können. (mwo)

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Interview

DDG-Chefin Bitzer: „Diabetes-Tsunami rollt ungebremst auf uns zu“

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!