AOK Nordost
Bundeskartellamt greift Selektivverträge an
POTSDAM / BERLIN. Das Bundeskartellamt greift die Selektivverträge der AOK Nordost mit der Augenärztegenossenschaft Brandenburg an.
Die Teilnahme an den Verträgen darf nach Auffassung der Wettbewerbswächter nicht auf Augenärzte mit Vertragsarztsitz in Brandenburg beschränkt werden. Das Kartellamt kritisiert das als wettbewerbsbeschränkend.
Es fordert, dass auch Ärzte aus anderen Bundesländern teilnehmen dürfen, die eine Zweigpraxis in Brandenburg betreiben oder auf andere Weise dort zur ambulanten Versorgung zugelassen sind. Die Vertragspartner kündigten an, die Verträge zu ändern. Relevant ist das zunächst vor allem für Berliner Augenärzte.
Es handelt sich um Verträge zu Katarakt-Operationen und zu Behandlung der altersbedingten Makuladegeneration. (ami)