E-Notfalldaten sollen teilautomatisiert befüllt werden

E-Card: Eine Schnittstelle zur Praxissoftware soll den Arbeitsaufwand beim Notfalldatensatz reduzieren.

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NEU-ISENBURG (reh). Die elektronischen Notfalldaten (E-Notfalldaten) sollen eine der ersten Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden.

Doch ihre Akzeptanz nicht nur unter Versicherten, sondern auch unter Ärzten hängt vor allem von der Praktikabilität im Alltag ab. Die Bundesärztekammer, die verantwortlich für die Ausgestaltung der E-Notfalldaten ist, hat da bereits einige Ideen.

Dass die Notfalldaten ohne PIN-Eingabe angelegt und auch im Notfall ausgelesen werden können, sind nur zwei Neuerungen. Es sollen umfangreiche Daten von den befüllenden Ärzten hinterlegt werden, sagte Dr. Johannes Schenkel vom Dezernat Telematik bei der Bundesärztekammer (BÄK) auf einem Workshop in Darmstadt zur Gesundheitskarte des CAST e.V. - einem Kompetenznetzwerk für IT-Sicherheit in Europa.

Diagnosen und Medikamente sollen im Notfalldatensatz stehen

So sollen Diagnosen samt ICD-10-Code, aber ebenso weit reichende Infos zur Medikation wie Arzneimittel, Darreichungsform, Applikationsweg, Dosierungsschema und Hinweise zur Medikation im Notfalldatensatz stehen.

Das finde in der Praxis nur Akzeptanz, wenn die Daten einfach vom Primärsystem der Praxis in den Notfalldatensatz übertragbar seien, so Schenkel. Dies soll nach Wunsch der BÄK über eine gut funktionierende Schnittstelle zur Praxissoftware laufen.

Dropdown-Menü für Diagnosen

Die Ärzte sollten dann über ein Dropdown-Menü etwa Diagnosen auswählen können, die unbedingt im Notfalldatensatz stehen sollten. Ganz ohne händische Arbeit gehe es also nicht, sagte Schenkel. Allerdings, erklärte Schenkel, stehe diese Schnittstelle noch nicht zu 100 Prozent fest.

Ebenfalls noch nicht gelöst: Der Versicherte soll in Zukunft persönliche Erklärungen wie die Info, wo eine Patientenverfügung hinterlegt ist, auch außerhalb der Praxis modifizieren können. Dies könnte mit entsprechendem Lesegerät zu Hause oder an so genannten elektronischen Kiosken (E-Kiosk) ähnlich den EC-Geldautomaten, die in Gesundheitseinrichtungen stehen, geschehen.

Ändere ein Arzt einen Notfalldatensatz, so soll er laut Schenkel die Möglichkeit haben, Befunde, Arzneien etc. die er übernehme und nicht selbst geprüft hat als "Fremdbefund" bzw. "Fremdmedikation" zu markieren. Denn wenn ein Notfalldatensatz geändert wird, muss er vom ändernden Arzt insgesamt neu signiert werden.

Bei Verlust der eGK sind Notfalldaten weg

Die BÄK habe bereits ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, mit dem festgestellt werden soll, inwieweit die Markierung mit "Fremdbefund" einen Arzt rechtlich schütze.

Verliert ein Versicherter seine eGK, dann sind in der Startphase übrigens auch seine Notfalldaten weg, weil die Daten direkt auf der Karte liegen. Sie werden erst einmal nicht an zentraler Stelle gesichert. Der Versicherte müsse daher mit seiner neuen Karte zu dem Arzt gehen, der den Notfalldatensatz angelegt habe.

Kopie des Notfalldatensatzes

Die BÄK geht davon aus, dass dieser Arzt im Rahmen des regelmäßigen Backups, also der regelmäßigen Datensicherung, eine Kopie des Notfalldatensatzes hat und diese dann auf die neue Karte aufspielen kann.

Konzeptionell sei für die Zukunft jedoch vorgesehen, dass die Versicherten so etwas wie eine Online-Sicherheitskopie ihres Notfalldatensatzes anlegen könnten, sagte Schenkel. Dann könnten sie bei verlorengegangener oder beschädigter Gesundheitskarte später an einem E-Kiosk oder wieder in der Heimplatz-Lösung die Kopie selbst auf die neue Karte aufspielen.

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