Praxis-IT

KBV begrüßt Verbands-Schnittstelle

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BERLIN. Die vom Bundesverband Gesundheits IT (bvitg) angekündigte Standard-Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen den Arztsoftware-Systemen stößt auf positives Feedback. "Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn sich die Industrie im Sinne der Interoperabilität bewegt", sagt KBV-Pressesprecher Roland Stahl.

Die KBV sei gespannt auf die Taten, "die der Ankündigung des Verbands hoffentlich folgen werden, die vorhandenen Standards in einer einheitlichen bvitg-Schnittstelle für Datenportabilität zusammenzufassen".

Wie berichtet, will der bvitg die bereits bestehenden und marktbewährten Standards für den Datentransfer zwischen unterschiedlichen Arztsoftwaresystemen nun in einer neuen Schnittstelle bündeln.

Die neue Schnittstelle - mit dem Namen BVITG-transfer soll nicht nur den Im- und Export von Bestandsdaten der Praxen zwischen den Systemen ermöglichen, sondern etwa auch den Transfer von Medikationsdaten etwa für übergreifende Prüfungen zur Arzneimittel-Therapiesicherheit sicherstellen, so der Verband.

Mehrwertdienste sollen umgesetzt werden "Die Modernisierung dieser Schnittstelle unter dem Namen BVITG-transfer ist die konsequente Weiterentwicklung unserer bvitg-Standards und zählt auch, wie der bereits tausendfach erprobte VHitG-Arztbrief, zu den wegweisenden interoperablen Standards für das deutsche Gesundheitswesen", sagte Matthias Meierhofer, Vorsitzender des Bundesverbands Gesundheits-IT.

"Mit unseren Standards und der Expertise unserer Mitgliedsunternehmen garantieren wir die praxisgerechte Umsetzung neuer ärztlicher Mehrwertdienste auf der kommenden Telematik-Infrastruktur.

"KBV übt auch KritikEine Kritik muss sich der bvitg allerdings gefallen lassen: In seiner Ankündigungsmitteilung zur neuen Schnittstelle verkündete bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt, dass die von der KBV definierte BDT-Schnittstelle "allein rudimentäre Datenauszüge gesetzlich versicherter Patienten" zu ermöglichen versuche.

Während die Software-Industrie seit langem weit umfangreichere Lösungen geschaffen habe. Das will die KBV so nicht stehen lassen.

Der BDT 3.0 ermögliche einen vollständigen Transfer aller Daten in einem Praxisverwaltungssystem einschließlich von Dateien in Fremdformaten, die durch Metadaten beschrieben werden, und einschließlich von Verweisen auf konventionell verwaltete Daten, so die KBV.

Neben Adressbeständen und Terminkalendern gehörten etwa auch Textbausteine und Kürzeldateien dazu. Dabei umfasse die Schnittstelle eben nicht nur Datensätze von gesetzlich versicherten Patienten, sondern auch von privat Versicherten, wie Stahl erklärt. (reh)

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