Unfallversicherung: "Altverträge" decken Zeckenbiss oft nicht

KÖLN (bü). Private Unfallversicherungen sind oft immun gegen Zeckenbisse. Insbesondere Familien mit Kindern sollten darauf achten, dass das "Risiko Zecke" im Rahmen der privaten Unfallversicherung abgedeckt ist.

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Bei Neuabschlüssen ist der Zeckenbiss in der Regel eingeschlossen. Die Umstellung alter Unfallversicherungspolicen geschieht aber nicht automatisch.

Der Versicherte muss sich kümmern sowie für die "Nachrüstung" einen - wenn auch üblicherweise geringen - Zuschlag bei der Prämie hinnehmen.

In einem vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall war ein Mann nach einem Zeckenstich an Borreliose erkrankt. Zwar handele es sich um einen "Versicherungsfall", wenn ein Versicherter durch ein "plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" einen Unfall erleide, so das Gericht.

Doch eine durch einen Zeckenbiss entstandene Hautverletzung sei sehr klein und habe für sich betrachtet "ohne eine in der Folge hervorgerufeneInfektion keinen Krankheitswert", die ärztlicher Behandlung bedürfe.

Das Gericht weiter: Eine Unfallversicherung diene nicht dazu, "die finanziellen Folgen sämtlicher Ereignisse abzusichern, die eine körperliche Beeinträchtigung nach sich" zögen.

Az.: 20 U 218/07

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