Der Tipp
Kfz-Versicherung jetzt noch wechseln
Ärzte können ihre Kfz-Versicherung unter bestimmten Umständen auch dann wechseln, wenn sie die Kündigungsfrist zum 30. November versäumt haben. Der Großteil der Verträge läuft zum Jahreswechsel aus.
"Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn der Versicherer einseitig die Vertragsbedingungen ändert", sagt Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wenn der Versicherer zum 1. Januar 2012 die Preise anhebt, haben Sie jetzt ein Sonderkündigungsrecht.
In bestimmten Fällen ist das auch dann so, wenn das Fahrzeug nach einem Wohnungswechsel am alten Wohnort ab- und am neuen angemeldet wird. "Hier gelten die individuellen Vertragsbedingungen", so Benner.
Er empfiehlt Verbrauchern, sich genau zu informieren, ob ein Wechsel Verbesserungen bringt. Dabei solle man sich nicht auf die Vergleichsportale im Internet verlassen, sondern Vertragsangebote der Versicherer einholen.
"Vergleichsportale sind eine Krücke, hier holt man sich nur einen ersten Hinweis", sagt er. (tau)
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