Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 07.02.2012

Der Tipp

Schmuck im Koffer: Police lohnt sich

Wenn Ärzte eine Schiffsreise buchen, sollten sie den Abschluss einer Gepäckversicherung ernsthaft in Erwägung ziehen.

Bei einem Unglück wie der Havarie des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia bekommen Passagiere nicht unbedingt die tatsächlich entstandenen Schäden erstattet. "Reiseveranstalter können die Haftung beschränken", sagt Olaf Fölsch, Seekaskoexperte beim Versicherungsmakler Aon.

Der Reeder der Costa Concordia hat zwar jedem der Passagiere eine Entschädigung von rund 14 000 Euro angeboten. Aber dazu ist er nicht verpflichtet. Außerdem kann der Schaden bei einer Kreuzfahrt für Betroffene schnell über dieser Größenordnung liegen, wenn sie teueren Schmuck und hochwertige Kleidung bei sich haben.

In vielen Fällen rechnet sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung dagegen nicht, weil die Bedingungen der Anbieter so hart sind. Denn Urlauber müssen ihr Gepäck so gut im Blick haben, dass es kaum abhanden kommen kann.

Bei einer Schiffshavarie steht aber außer Frage, dass der Versicherer leistet. Wer sehr kostbare Gegenstände wie eine Rolex-Armbanduhr mit in den Urlaub nimmt, sollte über den Abschluss einer speziellen Police nachdenken. ( akr)

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