Policen

All inclusive - nicht immer ideal

Die angebotenen Rundum-Sorglos-Pakete sind beim Abschluss einer Police auf den ersten Blick eine feine Sache. Aber lohnen sie sich wirklich oder sind sie vor allem für die Anbieter lukrativ?

Anne-Christin GrögerVon Anne-Christin Gröger Veröffentlicht:
Wer eine Versicherungspolice unterschreibt, sollte sich gut überlegen, was für ihn am günstigsten ist.

Wer eine Versicherungspolice unterschreibt, sollte sich gut überlegen, was für ihn am günstigsten ist.

© rupbilder / fotolia.com

KÖLN. Beim Abschluss einer neuen Kfz-Police sollten sich Pkw-Halter gut überlegen, ob sie sich für einen Tarif mit Werkstattbindung entscheiden.

Zwar sind die Tarife häufig günstiger als ihre Alternativen ohne Bindung an spezielle Werkstätten. Der Versicherte profitiert im Schadenfall von einer schnellen Regulierung, von einem Leihwagen und einem reparierten und sauberen Auto, das ihm der Versicherer danach wieder vor die Haustür stellt.

Allerdings kann es im Schadenfall zu handfesten Interessenkonflikten kommen. Verbraucherschützer und Anwälte warnen davor, dass Kunden dann viele Rechte preisgeben. Sie kritisieren an den Rundum-Sorglos-Paketen, dass sie vor allem den Anbietern nutzen, die Kosten senken wollen. Denn die attraktiv scheinenden Verträge sind an Bedingungen geknüpft, an die man sich halten muss, sonst ist der Rabatt dahin.

Hol- und Bringdienste bergen Tücken

Marktführer HUK-Coburg etwa gewährt seinen Kunden bei einem Kaskotarif mit Werkstattbindung 20 Prozent Preisnachlass. Dafür müssen Versicherte im Schadenfall ihren Wagen in einem der Partnerbetriebe reparieren lassen.

Konkurrent Allianz verfolgt mit "Fairplay" ein anderes Modell. Er ist mit den großen Autoherstellern wie Ford, BMW oder VW eng verbandelt.

Gemeinsam mit ihnen und Verbänden von Karosseriebauern und Lackierereien hat die Allianz einen Rahmenvertrag abgeschlossen und eine standardisierte Schadenregulierung vereinbart. Die Werkstatt schickt Fotos und Kostenvoranschlag per Internet an den Versicherer und erhält von ihm dann die Reparaturfreigabe. Voraussetzung ist, dass der Versicherte keine externen Gutachter oder Rechtsanwälte einschaltet.

Das kann gefährlich werden. Denn die Hol- und Bringdienste der Versicherer bergen Tücken. Fraglich ist, ob die Werkstatt vorrangig die Interessen des Autobesitzers vertritt oder die des Versicherers, der die Rechnung schließlich bezahlt.

"Der Versicherte erfährt manchmal nicht, wo und unter welchen Bedingungen sein Auto repariert wird", moniert Lars Kasulke, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Hannover. Die Versicherer setzten die Partnerwerkstätten unter enormen Preisdruck und bezahlten einen Stundensatz weit unter den üblichen Sätzen.

Angebot auch bei Rechtsschutzversicherern

Die Allianz hält derlei Kritik für unberechtigt. "Im Rahmen von ,Fairplay‘ wurden die Abläufe in der Schadenabwicklung zwischen Autowerkstatt und Versicherer durch klar definierte Standards vereinfacht", sagt Sprecher Christian Weishuber.

Das ermögliche eine maschinelle Prüfung sowie eine schnellere Kommunikation und Bearbeitung. Bei Haftpflichtfällen könnten Geschädigte frei entscheiden, ob sie ihren Wagen über das Netzwerk reparieren lassen. Wer dies ablehnt, muss allerdings mit längeren Regulierungszeiten rechnen.

Ähnliche All-Inclusive-Angebote erhalten Versicherte auch von Rechtsschutzversicherern. Auch hier verkaufen Anbieter Policen mit Expertenbindung.

So stellen die Unternehmen eine Auswahl an Partneranwälten zur Verfügung. Entscheidet sich ein Kunde für einen solchen Juristen, belohnen das viele Anbieter mit Sonderkonditionen.

Bei der HUK-Coburg zahlen Neukunden beim Rechtsschutzschaden eine Eigenbeteiligung von 150 Euro. Lässt sich der Versicherte jedoch auf einen empfohlenen Anwalt ein, gilt der Vertrag trotz des Rechtsstreits als schadenfrei.

Der Selbstbehalt erhöht sich dann nicht wie sonst üblich auf 400 Euro. Verbraucherschützern ist so viel Nähe zwischen Anwalt und Versicherer nicht geheuer.

Über Honorare Bescheid wissen

"Kunden sollten sich im Klaren sein, dass die Juristen aus den Netzwerken vom Versicherer bezahlt werden", sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Anwaltskammern kritisieren, dass die Versicherer ihre Kunden nicht ausreichend über die Art der Bezahlung der empfohlenen Juristen informieren.

"Die Versicherer haben mit den Anwälten in ihren Netzwerken spezielle Vergütungsvereinbarungen getroffen, in denen die Honorare teilweise deutlich geringer sind als außerhalb der Netzwerke", sagt Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht beim Deutschen Anwaltverein.

Sie wolle ihren Kollegen damit nicht unterstellen, dass sie deshalb die Versicherten schlechter vertreten. Aber die Versicherten sollten zumindest wissen, wie die Honorarsituation ist.

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