Versicherungstipp
Unerwartete Versicherungslücke
Das Auto neben einem Fahrrad abstellen? Das ist nicht ganz ohne. Fällt das Fahrrad auf das Auto, ist ein Kfz-Halter nur mit einer Vollkaskoversicherung lückenlos gegen den Schaden versichert. Der Fahrradhalter ist lediglich haftbar, wenn er gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, sagt Roland Huhn, Rechtsexperte beim Fahrradclub ADFC.
Das könne der Fall sein, wenn er das Fahrrad auf unebenem oder weichem Boden abgestellt hat, so dass es nicht stabil stand. Eine Pflicht, das Fahrrad so zu fixieren, dass ein Umfallen generell ausgeschlossen ist, gibt es nach Angaben Huhns dagegen nicht.
Und Vorsicht: Wer direkt neben einem wackelig stehenden Fahrrad parkt, riskiert den Haftungsanspruch wegen Mitverschuldens, so die Anwältin für Versicherungsrecht, Monika-Maria Risch. Ist niemand haftbar zu machen, hilft nur eine Vollkaskoversicherung.
Allerdings sollten Ärzte durchrechnen, ob sich die Inanspruchnahme überhaupt lohnt: Da die Beiträge nach einem Schadenfall steigen, kann es bei niedrigen Schäden günstiger sein, die Reparatur aus der eigenen Tasche zu bezahlen. (tau)