Portabilität in der PKV

Nichts genaues weiß man nicht

Eine Wirkung der Portabilität der Alterungsrückstellungen auf den Wettbewerb ist noch nicht zu erkennen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG) 2007 können Privatversicherte beim Wechsel ihres PKV-Anbieters Altersrückstellungen auf dem Niveau des Basistarifs mitnehmen. Das gilt für alle seit 2009 abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen.

Welche Auswirkungen diese Portabilität der Altersrückstellungen auf den Wettbewerb im PKV-Markt hat, interessiert den Bundesrat. Der hatte seinerzeit dem WSG unter anderem mit der Bedingung zugestimmt, dass die Bundesregierung "nach einem angemessenen Zeitraum" darüber Auskunft gibt. Dem ist die Exekutive nun nachgekommen.

Allerdings bleibt die Unterrichtung der Bundesregierung ausgesprochen vage. Demnach habe der PKV-Verband mitgeteilt, dass die Wechselquote von Versicherten mit einer Versicherungsdauer von wenigen Jahren "im Bereich der PKV niedrig und relativ konstant ist". Repräsentative Zahlen lägen jedoch nicht vor.

Das bedeute aber nicht, dass die Portabilität der Altersrückstellungen gar keinen Einfluss auf das Wechselverhalten in der PKV hat. Vielmehr sei "in den ersten Jahren der Wechselwunsch der Versicherten im Bereich der PKV nur sehr schwach ausgeprägt".

Zudem sei festzustellen, dass der Vorteil der Übertragung von Altersrückstellungen im Falle des Assekuranzwechsels in den ersten Versicherungsjahren eher gering ist.

Aktuell dürften Versicherungswechsel in der PKV eher auf andere Faktoren wie beispielsweise "die Diskussion der Unisex-Tarife" zurück zu führen sein, erklärt das Bundesgesundheitsministerium.

Um den Einfluss der Option, Altersrückstellungen mitzunehmen, auf das Wechselverhalten valide zu bestimmen, bedürfe es "daher eines längeren Zeitraums der Betrachtung", so das BMG weiter.

Abschließend gibt das Ministerium zu bedenken, dass sich mehr Wettbewerb - die erklärte Zielsetzung zur Einführung der Portabilität - nicht allein durch höhere Fallzahlen des Versicherungswechsels messen lasse. Vielmehr könne sich ein größerer Wettbewerbsdruck auch in besserem Kundenservice oder effizienterer Leistungsabwicklung bemerkbar machen. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

Landessozialgericht Potsdam

Erfundene GOÄ-Ziffer ist nicht berechnungsfähig

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine ältere Frau bekommt eine Impfung in den rechten Oberarm.

© David Pereiras / Stock.adobe.com

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt