Solo-Selbstständige

GKV-Beiträge: Koalition gegen rasche Reform

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BERLIN. Die große Koalition hat rasche Entlastungen zu Gunsten von Solo-Selbstständigen in der GKV abgelehnt. Die Links-Fraktion hatte vorgeschlagen, die Mindestbeitragsbemessung bei Selbstständigen auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro zu senken. Bisher wird vom Gesetzgeber fiktiv ein Mindesteinkommen von rund 2178 Euro unterstellt.

Am Donnerstag sprach sich der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD gegen diesen Antrag aus, die Grünen enthielten sich. Hintergrund der Initiative sind die rasant auf zuletzt rund 6,1 Milliarden Euro gestiegenen GKV-Beitragsschulden. Reiner Meier (CSU) nannte es "richtig und gerecht", dass man von einem typisierten Einkommen bei Selbstständigen ausgehe. Eine Neuregelung für diese Gruppe müsse im Kontext der gesamten Beitragsstruktur in der GKV erfolgen, forderte er.

Harald Weinberg (Linksfraktion) wies darauf hin, dass ein Drittel der Solo-Selbstständigen weniger als 1100 Euro im Monat verdiene. Diese "prekäre Selbstständigkeit" sei Resultat der Deregulierung des Arbeitsmarktes. Grüne und SPD bestätigten, dass Handlungsbedarf besteht, nannten den Ansatz der Linken aber "nicht sachgerecht".

"Auch die Selbstständigen brauchen unsere Solidarität", sagte Maria Klein-Schmeink (Grüne). Allerdings helfe der Verweis auf die künftige Einführung der Bürgerversicherung nicht weiter. Als ersten Schritt schlagen die Grünen vor, das Mindesteinkommen auf das für freiwillig GKV-Versicherte zu senken – aktuell 991 Euro. Wichtig sei es, eine Vergleichbarkeit bei der Beitragsbemessung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen herzustellen. (fst)

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