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Aktueller Rechtsratgeber für behinderte Menschen

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DÜSSELDORF. Der Rechtsratgeber "Mein Kind ist behindert — diese Hilfen gibt es" des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) wurde aktualisiert und enthält alle für Menschen mit Behinderung wichtigen Rechtsänderungen, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind.

Behinderte Menschen und ihre Angehörigen erfahren, welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden und welche Vergünstigungen man mit einem Schwerbehindertenausweis erhält, heißt es in einer Mitteilung der bvkm.

Der Ratgeber berücksichtige dabei insbesondere die Leistungsverbesserungen, die sich zum 1. Januar 2015 durch das erste Pflegestärkungsgesetz ergeben haben. Neben der Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung ist hier unter anderem der flexiblere Einsatz von Mitteln der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu nennen.

Weitere aktuelle Änderungen haben sich im Sozialhilferecht ergeben, teilt der bvkm mit. Durch die Erhöhung der Regelsätze sei zum Beispiel das Taschengeld für Heimbewohner gestiegen.

Berücksichtigt ist ferner ein neues Urteil des Bundessozialgerichts zur Regelsatzhöhe von grundsicherungsberechtigten Menschen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer Eltern leben.

Hinweise für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit enthalte der Ratgeber ebenfalls. Erläutert werde, unter welchen Voraussetzungen sie die genannten Leistungen beanspruchen können. (eb)

Der Ratgeber steht im Internet unter www.bvkm.deals Download zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann für 3 Euro bestellt werden: bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, info@bvkm.de, Tel.: 0211/64004-21 oder -15

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