Akupunktur: längere Frist

SIEGBURG (lu). Wer Patienten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen zu Lasten einer Krankenkasse akupunktieren will, kann die nötige Qualifikation aller Voraussicht nach bis 30. Juni 2008 erwerben.

Veröffentlicht:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Frist, die ursprünglich am 31. Dezember 2007 enden sollte, um ein halbes Jahr verlängert. Nach Angaben des GBA haben viele Ärzte die Qualifikation aufgrund der Termine der jeweiligen Ärztekammer nicht rechtzeitig einreichen können.

Vertragsärzte dürfen Akupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur erbringen, wenn sie sich insgesamt 360 Stunden in Akupunktur, Schmerztherapie und psychosomatischer Grundversorgung weitergebildet haben. Durch die Fristverlängerung sei die Akupunktur-Versorgung in der GKV gesichert, so der Bundesausschuss. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss noch prüfen.

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Lesetipps
Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen