Kurz notiert

Appell zu Untersuchungen der Netzhaut bei Diabetes

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BERLIN (eb). Jeder Mensch mit Typ-1-Diabetes sollte ab seinem fünften Erkrankungsjahr eine Netzhautuntersuchung nach vorheriger Pupillenerweiterung erhalten. Bei Menschen mit Typ-2-Diabetes sollte sofort nach Erkennen der Erkrankung eine solche Untersuchung erfolgen, anschließend in jährlichen Abständen. Anlässlich des Sehbehindertentags am 6. Juni hat der Dachverband diabetesDE an Ärzte appelliert, auf die Einhaltung der Termine zu achten. Nach Angaben der Organisation sind bei mehr als 80 Prozent aller Menschen mit Typ-1- oder Typ-2Diabetes nach 25 Jahren Erkrankung Schäden an der Netzhaut festzustellen. Diese Schäden entwickeln sich meist schleichend ohne merkbare Sehstörungen. Bei jedem dritten Typ-2-Diabetiker treten sie bereits bei der Diagnose auf.

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