Berufsverband der Frauenärzte erinnert

„Babykino“ ist ab 2021 verboten

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DÜSSELDORF. Medizinisch nicht notwendiger Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib, ist ab 2021 verboten. Darauf hat der Berufsverband der Frauenärzte am Dienstag im Vorfeld seines Jahreskongresses in Düsseldorf hingewiesen. Das Verbot – eine Verordnung der Bundesregierung – umfasse alle Arten von „Babykino“ und -fotos während der Schwangerschaft, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen. Die Verordnung des Umweltministeriums war im Dezember verkündet worden.

Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden. Für Schwangere sei es inzwischen selbstverständlich, Aufnahmen ihrer ungeborenen Kinder digital zeigen zu können, so der Saarbrücker Gynäkologe Dr. Jochen Frenzel. Sehr problematisch sei ein „Babykino“ von nichtmedizinischen Anbietern solcher Geräte, die sich werdende Eltern leihen könnten.

3D- und 4D-Aufnahmen hätten eine höhere Schallbelastung. Medizinisch notwendige, möglichst kurze Untersuchungen seien zwar unproblematisch. Ultraschall erwärme bei längerer Dauer aber das Gewebe um bis zu vier Grad. Dadurch könne es Schaden nehmen. Deshalb sollte die Untersuchung von ausgebildetem Personal vorgenommen werden und nur wenige Sekunden dauern, so Frenzel. (dpa)

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