Bescheinigung für ADHS-Arznei im Urlaub nötig
MÜNCHEN (ddp.vwd). Ärzte sollten Eltern von ADHS-Kindern darauf aufmerksam machen, daß sie bei einer Auslandsreise eine Bescheinigung für Medikamente benötigen. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in München hin.
Denn der Wirkstoff Methyl-phenidat zählt zu den Betäubungsmitteln, seine Einfuhr ist in vielen Ländern eingeschränkt. Dazu zählten etwa die Beneluxstaaten, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt es ein Formblatt, das vom Arzt ausgefüllt und von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muß.