Streit ist programmiert

Braucht es Anreize zur Krebsvorsorge?

Kaum liegt der Gesetzentwurf zur neuen Krebsstrategie des Bundeskabinetts vor, formulieren Fraktionen und Verbände ihre Wünsche für die parlamentarische Beratung.

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BERLIN (fst). Auch beim Gesetz zum Ausbau der Früherkennung und der Vereinheitlichung der Krebsregister gilt: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist.

Allerdings zeigt Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wenig Neigung, von der Grundsatzentscheidung abzuweichen, die Krebsregistrierung wie bisher dezentral bei den Ländern anzusiedeln. Forderungen nach einem nationalen Register wies er zurück.

Der Ersatzkassenverband vdek forderte, maximal ein Register je Bundesland zuzulassen, anderenfalls würde "Wildwuchs" entstehen. Zudem sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass auch die Länder und die private Krankenversicherung an den Kosten beteiligt werden, so vdek-Vorstands-Chefin Ulrike Elsner.

Spahn schlägt Anreize vor

Weiteres Thema im Bundestag dürfte die Frage nach der Freiwilligkeit der Früherkennung sein. Im Gesetzentwurf ist die bisherige Klausel, die Zuzahlungsermäßigung für chronisch Kranke und den Gang zur Vorsorge verknüpft, gestrichen.

Dagegen fordert der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), es müsse nochmals erörtert werden, ob der Gang zur Früherkennung mit Anreizen unterstützt werden könnte.

Die Linksfraktion fordert mehr Tempo bei der Etablierung vereinheitlichter Datenbanken: "Das Register muss schneller stehen als 2018", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Martina Bunge. Sie mahnte zudem, Früherkennung sei "kein Allheilmittel gegen Krebs".

Bunge: "Die Ausweitung von Frühkennungsprogrammen sichert zusätzliche Einnahmequellen für Ärzte, wird aber zur Eindämmung von Krebserkrankungen überschätzt."

Lesen Sie dazu auch: Interview zum Anti-Krebs-Gesetz: "Schnellerer Erkenntnisgewinn"

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