HIV-Infizierte muß Sexpartner benennen

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (Smi). Ein Schweizer Gericht hat eine HIV-infizierte Frau dazu verurteilt, all jene Männer zu benennen, mit denen sie ungeschützten Sex hatte und haben wird. Darüber hinaus wurde sie zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt ("British Medical Journal" 332, 2006, 809 ).

Das Landgericht Zürich berief sich bei seinem Urteil auf den Artikel 231 des Schweizer Strafgesetzbuchs, der die Maßnahmen im Kampf gegen Epidemien regelt. Aids-Organisationen kritisierten das Urteil, und Schweizer Anwälte warnten vor den rechtlichen Folgen einer solchen Interpretation des Artikels.

Dagegen argumentierten die Richter, daß vor allem die mögliche Verbreitung der HIV-Infektion von Belang sei. Keine Beachtung fand die Tatsache, daß die betroffenen Männer von der HIV-Infektion der Frau wußten.

Mehr zum Thema

Interview

Wie toxische Männlichkeit der Gesundheit von Männern schadet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt