Impfen auch nach Schweinegrippe-Verdacht

NEU-ISENBURG (mut). Eine Woche mit Fieber im Bett - soll später trotzdem noch gegen Schweinegrippe geimpft werden? Ja, sagen Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Institut. Zumindest, wenn ein H1N1-Infekt nicht bestätigt wurde.

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Zwei Gründe nennen die Institute für eine H1N1-Impfung, wenn zuvor nur klinisch der Verdacht auf eine Schweinegrippe-Infektion bestand: Erstens lasse sich aus den klinischen Symptomen nicht eindeutig auf eine Schweinegrippeinfektion schließen - dies ist nur im Labor mittels PCR möglich.

Zweitens schütze eine Impfung auch gegen Drift-Varianten des Virus und erzeugt möglicherweise einen besseren Immunschutz als eine Infektion mit dem Original-Virus. Zwar sei davon auszugehen, dass eine H1N1-Infektion eine vorübergehende Immunität hinterlässt, es gebe aber bereits Einzelfall-Berichte von laborbestätigten Zweitinfektionen mit demselben Virensubtyp. Dokumentiert wurde etwa, dass sich Personen nach einer mild verlaufenen Infektion während der ersten Welle im Sommer anschließend im Herbst erneut ansteckten.

Im Zweifelsfall soll also besser geimpft werden, und Zweifel bestehen immer dann, wenn die Infektion nicht per PCR bestätigt wurde. Eine allein klinisch gestellte Diagnose reiche für diese Entscheidung nicht aus. Die Impfung sei zudem nicht schädlich, wenn sie während der Inkubationszeit einer aktuellen H1N1-Infektion erfolge - nur wirke sie dann vermutlich nicht.

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