Infos zum Funktionstraining
BONN (eb). Funktionstraining wird als ergänzende Leistung zur Rehabilitation von den behandelnden Ärzten verordnet, ist aber nicht Teil des Heilmittelbudgets.
Es gelten Formulare Muster 57 "Antrag auf Kostenübernahme für Funktionstraining" und Muster 58 "Bescheinigung zur ärztlichen Folgeverordnung Rehasport/ Funktionstraining.
Weitere Informationen zur Verordnung des Funktionstrainings enthält ein zweiseitiges Merkblatt, das kostenlos bei den Verbänden der Deutschen Rheuma-Liga verfügbar ist und im Internet heruntergeladen werden kann: www.rheuma-liga.de/home/arbeitsmaterialien_17_2.html. In der GKV wird Funktionstraining zwölf Monate geleistet.