Novellierung des Stammzellgesetzes befürwortet

WIESBADEN (ple). Die Stammzellforscherin Professor Anna W. Wobus aus Gattersleben setzt sich dafür ein, die Forschung an humanen embryonalen und adulten Stammzellen voranzutreiben. Noch handelt es sich aber um Grundlagenforschung, die noch lange dauern wird, bis therapeutische Anwendungen möglich sind.

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Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland wird durch das Stammzellgesetz geregelt. Es schreibt vor, daß nur solche Zellen verwendet werden dürfen, die im Ausland vor dem Stichtag 1. 1. 2002 hergestellt worden sind. Solche Zellen sind jedoch nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft, etwa weil sie auf Mauszellen gezüchtet worden und daher mit Tierzellen kontaminiert sind.

"Ich möchte postulieren, daß es möglich wäre, auch die Stichtagsregelung im Stammzellgesetz ohne Aufgabe der ethischen Grundprinzipien zu novellieren", so Wobus beim Internisten-Kongreß. "Wenn wir therapieorientierte Forschungsarbeiten machen wollen, dann müssen wir mit Zell-Linien arbeiten, die nach standardisierten Richtlinien gewonnen wurden."

Darüber hinaus habe das Stammzellgesetz zwar rechtliche Sicherheit im Inland geschaffen, die Tätigkeit deutscher Forscher im Ausland bleibe aber "in ihrer rechtlichen Konsequenz unklar", wie ein Rechtsgutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft ergeben habe. So sei etwa die Kooperation deutscher Forscher in internationalen Projekten rechtlich nicht geklärt, sagte Wobus: "International führend zu sein oder zu bleiben ist bei der Erforschung humaner embryonaler Stammzellen in Deutschland kaum möglich."

Deutsche Wissenschaftler seien von der Verwendung neu etablierter humaner embryonaler Stammzell-Linien ausgeschlossen. Hierbei handele es sich aber um das derzeit bestmögliche Zellmaterial, das nicht durch tierische Zellen oder Serumbestandteile kontaminiert ist. "Die Arbeiten werden also an den rechtlichen Möglichkeiten und nicht an den wissenschaftlichen Notwendigkeiten ausgerichtet", so Wobus.

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